bus ...

SATZUNG DES BÜRGER- UND SOZIALZENTRUM HUCHTING E.V.

Vielfalt an einem Ort!
Bürger- und Sozialzentrum Huchting e.V.
Amersfoorter Str.8, 28259 Bremen
0421– 83 00 92-00
info@bus-huchting.de

IBAN: DE56 2905 0101 0001 0725 29
SWIFT-BIC: SBREDE 22 XXX
Amtsgericht: Bremen, VR 4406 HB

Die Satzung wurde vom Amtsgericht Bremen mit Eintrag vom 01.07.1988 genehmigt und trat sodann in Kraft.
Die Satzung wurde geändert durch:
– die 1. Änderung vom 23.09.1999; eingetragen beim Amtsgericht Bremen am 07.04.2009 und trat sodann in Kraft.
– die 2. Änderung vom 16.08.2016; eingetragen beim Amtsgericht Bremen am 29.12.2016 und trat sodann in Kraft.
Der Verein Bürger- und Sozialzentrum Huchting hat in seiner Gründungssitzung am 22.12.1987 folgende Satzung beschlossen:

1 NAME UND SITZ, GESCHÄFTSJAHR

1. Der Verein führt den Namen: „Bürger- und Sozialzentrum Huchting e.V.“
2. Sitz des Vereins ist Bremen.
3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2 ZWECK DES VEREINS

1. Zweck des Vereins ist die Veranstaltung, Zusammenführung, Koordinierung und Absicherung gemeinsamer Maßnahmen und Aktivitäten der am Bürger- und Sozialzentrum tätigen Vereine und Gruppierungen.
2. Der Verein wird sich besonders für ein Miteinander der behinderten und nicht behinderten Menschen einsetzen.
3. Der Verein übernimmt die erforderlichen zentralen Verwaltungsfunktionen.
4. Ziel und Zweck der einzelnen Mitgliedsvereine werden durch den gemeinsamen Zweck nicht berührt.

3 GEMEINNÜTZIGKEIT

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

4 MITGLIEDSCHAFT

1. Mitglied im Verein ist jeder eingetragene und nicht eingetragene Verein und jede Gruppierung, die im Bürger- und Sozialzentrum in der Amersfoorter Straße einen oder mehrere Räume bewirtschaftet im Sinne eines Bürger- und Sozialzentrums.
2. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten.  Über Mitgliedschaft, Ausschluss und Streichung entscheidet die Mitgliederversammlung.
3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Ausschluss und durch Streichung insbesondere dann, wenn das Mitglied keine Räume ganz oder teilweise mehr nutzt.

5 ORGANE DES VEREINS SIND

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

6 MITGLIEDERVERSAMMLUNG

1. Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl und Entlastung des Vorstandes
b) Wahl von 2 Revisor*innen (Wiederwahl nur einmal möglich)
c) Beschlussfassung im Sinne des Vereinszwecks.
2. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt.
3. Weitere Mitgliederversammlungen finden statt
a) auf Beschluss des Vorstandes
b) auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit gefasst.
5. Über die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen.
6. Zur Mitgliederversammlung muss mindestens 14 Tage vorher eingeladen werden.

7 VORSTAND

1. Der Vorstand besteht aus
a) der/dem Vorsitzenden,
b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) der/dem Schatzmeister*in
d) bis zu drei weiteren Beisitzer*innen
e) sowie einer/einem nicht stimmberechtigten Vertreter*in des Beirats Huchting.
2. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
3. Vorstand im Sinne von 26 BGB sind die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister*in. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
5. Die/Der Vertreter*in des Huchtinger Beirats wird auf Vorschlag des Beirats gewählt.
6. Über Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt.

8 BEITRÄGE, FINANZEN

1. Über Einnahmen und Ausgaben entscheidet die/der Vorsitzende zusammen mit der/dem Schatzmeister*in im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.
2. Einmal jährlich findet eine Kassenrevision durch die Revisor*innen statt.

9 SATZUNG

1. Die Mitgliederversammlung kann eine Änderung der Satzung beschließen, wenn diese in der form- und fristgerechten Einladung als gesonderter Tagesordnungspunkt ausgewiesen ist. Die beabsichtigte Satzungsänderung ist dabei mitzuteilen.
2. Diese Satzung kann mit der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

10 AUFLÖSUNG


1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch eine gesonderte Mitgliederversammlung.
2. Der Verein ist aufgelöst, wenn dieses 3/4 der Mitglieder beschließen.
3. Im Fall der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen der Stadtgemeinde Bremen zu, die es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.